Power Purchase Agreement – stabile Preise für grünen Strom
Damit sich die Investition in Erneuerbare-Energien-Anlagen und deren Betrieb rentiert, brauchen Stromerzeuger Planungssicherheit durch stabile Strompreise. Bis Ende 2020 werden diese durch die EEG-Förderung gewährleistet. Und danach? Power Purchase Agreements (PPAs) können die Lösung sein. Was es mit diesen Verträgen auf sich hat und wie Sie als Stromproduzent davon profitieren, erfahren Sie hier.
Inhalt
Was sind PPAs?
Zu deutsch heißt Power Purchase Agreement „Stromeinkaufvereinbarung“. Dahinter verbirgt sich ein langfristiger Stromliefervertrag zwischen zwei Parteien, meist einem Stromproduzenten und einem -abnehmer. Ein solcher bilateraler Vertrag regelt alle Konditionen der Stromlieferung – die ausgehandelte Strommenge und Preise, die bilanzielle Abwicklung sowie Sanktionen bei Verletzung des Vertrags. Die Laufzeit beträgt 10 bis 20 Jahre. Mit einer PPA sichert der Stromerzeuger die Finanzierung seiner Anlagenplanung, der Stromabnehmer erhält Preis- und Versorgungssicherheit.
PPAs sind keine starren Vorlagen, sondern können flexibel auf die Vertragspartner abgestimmt werden. Sie werden hauptsächlich geschlossen, um den Bau und Betrieb von Erneuerbaren-Energie-Anlagen (EE-Anlagen) zu finanzieren, besonders häufig in Ländern, in denen Stromlieferanten gesetzlich verpflichtet sind, einen Teil ihrer Lieferung mit Erneuerbaren Energien zu decken. In den USA sind PPAs beispielsweise schon weit verbreitet.
So funktioniert’s
Als Betreiber von Anlagen für die Stromproduktion mit Erneuerbaren Energien haben Sie zum einen die Möglichkeit, eine Corporate PPA mit einem verbrauchenden Unternehmen abzuschließen. Oder Sie verkaufen Ihren Strom an einen Stromhändler und gehen mit ihm eine Merchant PPA ein. Der Stromhändler vermarktet den Strom entweder weiter an der Strombörse oder er beliefert damit Verbraucher.
Beide Vertragsseiten profitieren von stabilen, kalkulierbaren Strompreisen. Firmen, die PPAs mit einem EE-Stromlieferanten abschließen, werten zudem Ihre Außenwahrnehmung auf.
Zwei Szenarien für PPAs
Je nach Marktumfeld können sich unterschiedliche Szenarien ergeben, in denen Power Purchase Agreements eine vorteilhafte Finanzierungsform darstellen.
Finanzierung Erneuerbarer Energien mit PPAs
Anlagen für die Stromproduktion mit Erneuerbaren Energien sind sehr teuer in der Anschaffung. Damit sich die Investitionskosten und der spätere Betrieb lohnen, ist ein geeignetes Finanzierungsmodell wie eine PPA notwendig. Ist die Vergütung des Stroms gesichert, können Sie und Ihre finanzierende Bank darauf vertrauen, dass sich Ihr Projekt rentieren wird.
Finanzierung nach Auslaufen eines Förderzeitraums
PPAs eignen sich auch als Anschlussfinanzierung für Anlagen, die eine gesetzliche Förderung beziehen, die demnächst ausläuft. In Deutschland ist die Finanzierung über PPAs momentan noch nicht so relevant wie in anderen Ländern, denn noch bis Ende des Jahres wird die Einspeisung von EE-Strom in das Stromnetz mit einem Festpreis vergütet. Allerdings läuft diese durch das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEG) festgelegte Vergütung 2021 aus. Fällt Ihre Anlage damit aus der EEG-Förderung, können Sie ihre Anschlussfinanzierung mit einer PPA sichern.
Physische oder synthetische PPAs?
Es gibt verschiedene Arten von Power Purchase Agreements. Welche für die beiden Vertragsteilnehmer jeweils infrage kommt, ist davon abhängig, ob eine physische Nähe zwischen Anlagenbetreiber und Stromabnehmer besteht.
Physische PPA
Es gibt im Wesentlichen 2 verschiedene Arten physischer PPAs.
Liegen EE-Anlage und Verbraucher räumlich so nah beieinander, dass eine physische Verbindung über eine Stromleitung möglich ist, schließen die Parteien eine On-site-PPA ab. Der Vorteil hierbei ist, dass der Strom nicht durch ein öffentliches Netz fließt und damit Abgaben wie Netzentgelte entfallen.
Das Ganze kann beispielsweise so aussehen:
Sie möchten die Stromkosten Ihres Unternehmens senken. Auf dem Dach hätten Sie auch Kapazitäten für eine Photovoltaikanlage, allerdings möchten Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und daher sämtliche Investitions- und Betriebsrisiken auslagern. In diesem Fall können Sie eine On-site-PPA mit einem Anlagenbetreiber abschließen. Dieser installiert die Photovoltaikanlage auf dem Dach und verkauft den dort generierten Strom zu den in der PPA bilateral festgelegten Konditionen langfristig an Ihr Unternehmen.
In einem neuen Szenario ist solch eine räumliche Nähe zwischen EE-Anlagebetreiber und Abnehmer nicht möglich. Allerdings befinden sich die beiden Akteure im gleichen Stromnetz. Der Stromhersteller kann seinen EE-Strom in diesem Fall durch das öffentliche Verteilernetz an den Abnehmer liefern. Anlagebetreiber und Abnehmer schließen in diesem Fall eine Off-site-PPA ab, in der sie Strommenge und -preis festlegen. Dabei fällt auch eine Gebühr für den Netzbetreiber an.
Synthetische bzw. virtuelle PPA
Im Gegensatz zur physischen PPA verpflichtet sich der EE-Anlagenbetreiber in einer virtuellen PPA nicht zur physischen Belieferung mit Strom, sondern nur zur Übertragung von EE-Zertifikaten. Stromerzeuger und -abnehmer müssen sich also nicht zwangsläufig in derselben Netzregion befinden. Sie können auch weiter voneinander entfernt sein.
So funktioniert’s:
Der EE-Anlagenbetreiber verkauft seinen Strom an einen Netzbetreiber. Die EE-Zertifikate, die er hierfür erhält, verkauft er dem Stromabnehmer, beispielsweise Ihrem Unternehmen. Den Preis dafür sowie einen festen Strompreis haben Sie bilateral in der virtuellen PPA festgelegt. Sie erhalten Ihren Strom dann nicht direkt physisch von Ihrem Vertragspartner, sondern von Ihrem Energielieferanten (z. B. ein Stadtwerk). Dieser beschafft Ihnen exakt das Einspeiseprofil, das der Stromerzeuger an seinen Netzbetreiber geliefert hat. Dafür garantieren die EE-Zertifikate.
Um die gewünschte Preissicherheit zu erreichen, verpflichten sich im virtuellen PPA beide Seiten zu Ausgleichszahlungen. Diese richten sich nach der Differenz zwischen bilateral vereinbartem Strompreis und dem Preis, den Sie tatsächlich an Ihren Energielieferanten zahlen.
Diese Vorteile bieten PPAs
Egal ob auf Sie auf Hersteller- oder Verbraucherseite stehen – Beim Abschluss von PPAs ergeben sich einige Vorteile für Sie.
- Langfristige Preissicherheit
- Finanzierung von Investitionen in nachhaltige Stromerzeugung
- Geringere Risiken beim Stromverkauf und -einkauf
- Lieferung/Bezug von Strom mit bestimmten Herkunftsnachweisen
- „grüneres“ Image bei Bezug von EE-Strom
- Flexible Vertragsgestaltung
Fazit
Power Purchase Agreements sind langfristige Verträge, in denen sich meist Betreiber von EE-Anlagen mit Verbraucher-Unternehmen auf die Belieferung mit einer festgelegten Strommenge zu einem festgelegten Kilowatt-Preis einigen. Im Gegensatz zu solchen Corporate PPAs gibt es auch Merchant PPAs, die Stromproduzenten mit Stromhändlern eingehen.
Man unterscheidet physische PPAs, bei denen der Produzent den Kunden tatsächlich mit seinem Strom beliefert – entweder direkt oder über das öffentliche Stromnetz – und virtuelle PPAs. Hierbei befinden sich Hersteller und Kunde nicht in räumlicher Nähe, trotzdem erhält der Verbraucher den grünen Strom, für den er bezahlt.
Beide Vertragsseiten profitieren von der flexiblen Gestaltung von PPAs und von langfristiger Preissicherheit. So sind PPAs auch eine wichtige Finanzierungsmöglichkeit für Investitionen in EE-Anlagen.
Haben Sie noch offene Fragen oder Anmerkungen zum Thema PPAs? Melden Sie sich gerne bei uns, wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
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